Bericht

Deutsches Finanzministerium plant Krypto-Besteuerung ab 2027

Bundesfinanzministerium in Berlin. © Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Bundesfinanzministerium in Berlin. © Bundesministerium der Finanzen / Photothek

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Die deutsche Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten. Die „Welt“ berichtete am Dienstag von einem Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium, dem zufolge Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen sogenannten Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden sollen. Auch das Handelsblatt berichtet über die Pläne.

Bislang können Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei bleiben. Künftig soll auch hier die Abgeltungsteuer gelten, also pauschal 25 Prozent. Damit würde der Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bisher von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet. Das Vorhaben befindet sich laut Bericht in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind also noch möglich.

Bestandsschutz für Altbestände

Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach Ende 2026 angeschafft werden. Bereits zuvor erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen würden weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten, der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister allerdings erst ein Jahr später. Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen.

Nach Schätzungen des Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen. Das Ministerium begründet die Pläne mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes: Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.

Petition hat das Quorum bereits geknackt

Widerstand gegen das Vorhaben formiert sich seit dem Sommer. Eine Petition an den Deutschen Bundestag, initiiert vom Bitcoin Bundesverband unter dem Titel ProHaltefrist, fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes sowie die weitere Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“. Unterstützt wird sie von mehr als 50 Organisationen, darunter der österreichische Broker Coinfinity, die Handels-App Bison und der Blockchain Bundesverband.

Das für eine öffentliche Behandlung nötige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen war bereits einen Tag nach der Freischaltung erreicht, wie unter anderem das Handelsblatt berichtete. Zuletzt lag die Zahl der Unterschriften bei mehr als 38.000, die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis Mitte September. Der Petitionsausschuss des Bundestags muss sich damit in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen befassen. Ein automatisches Veto gegen das Gesetzesvorhaben ist damit allerdings nicht verbunden.

Die Argumente der Initiator:innen: Der Wegfall der Haltefrist treffe vor allem langfristig orientierte Anleger:innen und weniger kurzfristige Spekulant:innen. Zudem verweisen sie auf den administrativen Aufwand, etwa auf komplexe FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets hinweg.

Der Blick nach Österreich: 33,8 Millionen Euro im ersten Jahr

Wie viel eine solche Steuer einbringt, lässt sich in Österreich beobachten. Hierzulande wurden Kryptowährungen mit der ökosozialen Steuerreform 2022 formal in die Kapitaleinkünfte integriert und unterliegen seither der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, unabhängig von der Haltedauer. Die verpflichtende Abfuhr der KESt durch inländische Dienstleister gilt seit 2024.

Im ersten vollen Jahr dieser Abzugspflicht kamen dabei 33.839.499,66 Euro zusammen, wie eine parlamentarische Anfrage des NEOS-Abgeordneten Christoph Pramhofer an Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ergab. Das entspricht rund 0,57 Prozent des gesamten KESt-Aufkommens von etwa 5,9 Milliarden Euro. Es war das erste Mal, dass die Krypto-KESt in der österreichischen Steuerstatistik gesondert ausgewiesen wurde.

Ein direkter Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil sich Steuersätze, Stichtage und Erfassungsmethoden unterscheiden. Rechnet man das österreichische Aufkommen jedoch grob auf die rund zehnfach größere deutsche Bevölkerung hoch, landet man in einer Größenordnung von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Das liegt in der Nähe jener 350 Millionen Euro, die das deutsche Finanzministerium für 2031 erwartet, und deutlich über den 160 Millionen Euro, mit denen es im ersten Jahr des automatischen Steuerabzugs rechnet.

Auch in Österreich hatte es seinerzeit Widerstand gegen die Einführung gegeben. Eine Petition rund um den Verwahrer Validvent sammelte damals mehrere tausend Unterschriften, kritisiert wurden vor allem die rückwirkende Anwendung auf ab März 2021 angeschaffte Bestände und der Start mitten im Kalenderjahr. An der Umsetzung änderte das nichts.

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