Prediction Markets könnten in der EU verboten werden
Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat klargestellt, dass bestimmte Kontrakte auf Prediction Markets unter das EU-weite Verbot binärer Optionen fallen können. Die Behörde warnt Anbieter davor, Ja/Nein-Eventkontrakte an Privatkund:innen zu vermarkten, zu vertreiben oder zu verkaufen, wenn diese als Finanzinstrumente einzustufen sind. „Das bedeutet, dass die Vermarktung, der Vertrieb oder der Verkauf von Eventkontrakten, die die Definition von Finanzinstrumenten erfüllen, an Kleinanleger verboten ist“, heißt es in einer Stellungnahme der ESMA.
Im Fokus stehen Kontrakte mit binärer Auszahlungsstruktur – in der Regel ein fixer Betrag oder nichts –, deren Ergebnis vom Ausgang eines künftigen Ereignisses abhängt. Genau nach diesem Prinzip funktionieren die großen Prediction-Market-Plattformen wie Polymarket und Kalshi, auf denen Nutzer:innen auf den Ausgang von Wahlen, Sportereignissen oder Wirtschaftsdaten wetten können.
Produktbezeichnung ist irrelevant
Die ESMA stellt klar, dass die kommerzielle Bezeichnung eines Produkts für die rechtliche Einordnung keine Rolle spielt. Ein als „Event-Kontrakt“ verkauftes Produkt könne dennoch ein Finanzinstrument im Sinne der MiFID-II-Richtlinie sein, wenn sein Basiswert unter die dort definierten Derivatekategorien fällt. Eventkontrakte, die als Finanzinstrumente qualifizieren, seien Derivate – und fallen damit in den Anwendungsbereich der nationalen Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen.
Auch Zusatzleistungen ändern daran nichts: Ein Coupon, eine Prämie oder zinsähnliche Zahlungen auf Nutzerguthaben heben die binäre Struktur des Produkts laut ESMA nicht auf. Firmen müssten die rechtliche Klassifizierung anhand der Merkmale und Funktionsweise des Produkts vornehmen, nicht anhand des Namens.
Die Einschränkung betrifft dabei nicht nur Plattformen mit Privatkundengeschäft: Wer in der EU Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Produkten anbietet, benötigt laut ESMA eine MiFID-II-Zulassung – auch wenn sich das Angebot ausschließlich an professionelle Kund:innen richtet. Eventkontrakte können darüber hinaus unter nationale Glücksspielgesetze fallen oder – sofern sie tokenisiert und keine Finanzinstrumente sind – unter die europäische Kryptoverordnung MiCA.
Milliardenbewertungen trotz Regulierungsdruck
Die Warnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Prediction Markets sowohl im Krypto-Sektor als auch in der traditionellen Finanzwelt stark expandieren. Kalshi wurde in seiner jüngsten Finanzierungsrunde mit 22 Milliarden US-Dollar bewertet, und Jump Trading hat sich kleine Beteiligungen an Kalshi und Polymarket im Gegenzug für Liquiditätsbereitstellung gesichert. Da die Grenzen zwischen Börsen, Brokern und Sportwettenanbietern zunehmend verschwimmen, werden beide Plattformen mittlerweile auch als mögliche M&A-Ziele gehandelt.
Zahlreiche europäische Länder haben bereits blockiert
Mehrere europäische Staaten sind bereits vor der ESMA-Klarstellung gegen Prediction Markets vorgegangen – meist auf Basis nationaler Glücksspielgesetze. Die Schweizer Glücksspielaufsicht setzte Polymarket.com bereits im November 2024 auf ihre Sperrliste, kurz darauf einigte sich die französische Glücksspielbehörde ANJ mit der Plattform auf ein Geoblocking in Frankreich. Anfang 2025 landete Polymarket auf den Glücksspiel-Blacklists des polnischen Finanzministeriums, im Februar 2025 verbot die belgische Glücksspielkommission die Plattform. Auch Ungarn und Portugal haben den Zugang blockiert bzw. eingeschränkt, wobei Portugals Regulierungsbehörde SRIJ im März 2026 eine landesweite Sperre anordnete und lokale Internetprovider zur Blockade verpflichtete. In Bulgarien ordnete ein Gericht in Sofia im Februar 2026 ebenfalls die Sperrung durch Internetprovider an, und Spanien blockierte den Zugang im Mai 2026 wegen fehlender Glücksspiellizenz. Laut Polymarkets eigener Übersicht ist der Handel zudem in Deutschland untersagt und in Italien eingeschränkt.
Die ESMA-Klarstellung könnte diesen Flickenteppich nationaler Maßnahmen nun um eine EU-weite finanzmarktrechtliche Dimension ergänzen: Statt nur über Glücksspielrecht könnten Aufsichtsbehörden künftig auch über das Binäroptionsverbot gegen die Plattformen vorgehen.

