„Kalkulierter Teil des Geschäftsmodells“: EU straft Google mit 890 Millionen Euro
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Die EU-Kommission ahndet zum ersten Mal Verstöße von Google gegen den Digital Markets Act. Es geht um die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche und um die Regeln im App-Store Google Play. Kritik an der Höhe der Strafe kommt unter anderem von der Suchmaschine Ecosia.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag eine Geldbuße von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google verhängt. Es ist die erste Strafe gegen den US-Konzern auf Basis des Digital Markets Act (DMA) – und die bislang höchste Sanktion, die Brüssel unter dem 2022 in Kraft getretenen Regelwerk ausgesprochen hat. Bisheriger Höchstwert war eine Strafe gegen Apple wegen der Steering-Regeln im App Store.
Die Summe verteilt sich auf zwei getrennte Verfahren, in denen es jeweils um den Missbrauch von Marktmacht geht: 460 Millionen Euro entfallen auf die Google-Suche, 430 Millionen Euro auf den App-Marktplatz Google Play.
„Diese Umsetzung des DMA macht zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants. Außerdem müssen wir Sicherheitsfunktionen bei Google Play abbauen. Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern eine Verschlechterung von Produkten, die von einer kleinen Gruppe interessengeleiteter Beschwerdeführer vorangetrieben wird. Leidtragende sind europäische Unternehmen und Verbraucher. Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen“, so Kent Walker, President of Global Affairs, Google & Alphabet.
Vorwurf 1: Selbstbevorzugung in der Suche
Im ersten Verfahren wirft die Kommission Google vor, eigene vertikale Suchdienste – etwa Google Shopping, Google Flights oder die Hotelsuche – in den Ergebnissen prominenter zu platzieren als vergleichbare Angebote von Drittanbietern. Konkret nennt die Behörde optisch hervorgehobene Darstellungen wie eingefärbte Boxen, in denen eigene Inhalte wie Sportergebnisse oder Hotelangebote ausgespielt werden. Der DMA untersagt sogenannten Gatekeepern in Artikel 6(5) genau diese Form der Selbstbevorzugung. Das Verfahren läuft seit März 2024, im März 2025 hatte die Kommission ihre vorläufigen Feststellungen übermittelt.
Vorwurf 2: Anti-Steering bei Google Play
Im zweiten Verfahren geht es um die Regeln für App-Entwickler:innen. Google habe sie daran gehindert, Nutzer:innen auf günstigere Angebote außerhalb des Play Store – etwa auf eigene Websites oder alternative App-Stores – hinzuweisen. Auch dieses Verfahren wurde im März 2024 eröffnet, parallel zu den Untersuchungen gegen Apple und Meta.
60 Tage Frist, dann drohen Zwangsgelder
Neben der Zahlung verlangt die Kommission Anpassungen am Produkt: Drittanbieter-Dienste müssen in den Suchergebnissen künftig fair und diskriminierungsfrei behandelt werden, App-Entwickler:innen müssen auf Angebote außerhalb von Google Play verweisen dürfen. Google hat dafür 60 Tage Zeit. Kommt der Konzern der Aufforderung nicht nach, kann Brüssel Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes verhängen. Die Kommission verwies zugleich darauf, dass Google bereits Änderungen an der Darstellung eigener Dienste vorgeschlagen habe und diese teste.
Der DMA sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, bei Wiederholungen bis zu 20 Prozent. Alphabet erzielte 2025 einen Rekordumsatz von rund 402,8 Milliarden Dollar – der Strafrahmen hätte theoretisch also bei rund 40 Milliarden Dollar gelegen.
Kritik: Strafe zu niedrig
Aus dem Europaparlament und von Wettbewerbern kommt Kritik an der Höhe der Buße. Die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese bezeichnete die Summe als enttäuschend und in keinem Verhältnis zum Schaden für die europäische Wirtschaft stehend; sie fordert konsequente tägliche Zwangsgelder.
Ähnlich argumentiert die Berliner Suchmaschine Ecosia. Geschäftsführer Christian Kroll sagt:
„Seit 2017 hat die Kommission Bußgelder von über elf Milliarden Euro verhängt – Bußgelder, gegen die das Unternehmen stets in Revision gegangen ist und teilweise erst nach Jahren bezahlt hat. Googles Marktanteil bei der Internetsuche in Europa? In der Zwischenzeit auf rund 90 Prozent weiter gestiegen. 890 Millionen Euro Strafen für ein Unternehmen mit 400 Milliarden Dollar Jahresumsatz sind kein Abschreckungsmittel. Sie sind kalkulierter Teil eines Geschäftsmodells.“
Einordnung: Kartellrecht vs. DMA
Google ist in Europa seit Jahren Ziel wettbewerbsrechtlicher Verfahren: 2017 folgten 2,42 Milliarden Euro Strafe im Shopping-Fall, 2018 rund 4,34 Milliarden Euro wegen Android – vom EuGH Anfang Juli 2026 in leicht reduzierter Höhe bestätigt –, im September 2025 kamen 2,95 Milliarden Euro wegen der AdTech-Praktiken dazu. Diese Fälle basieren auf dem klassischen Kartellrecht mit oft jahrelangen Ermittlungen. Der DMA dagegen definiert vorab, was Gatekeeper dürfen und was nicht, und soll Verhaltensänderungen schneller erzwingen.
Politisch ist die Entscheidung heikel: US-Präsident Donald Trump hat die europäischen Digitalgesetze wiederholt als Handelsbarriere kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht. Nach der AdTech-Strafe im September 2025 hatte er die Entscheidung öffentlich als unfair bezeichnet.
Parallel laufen weitere DMA-Verfahren gegen Google: Bis Ende Juli muss die Kommission verbindlich festlegen, wie der Konzern Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen teilen und Android für Drittanbieter-KI-Assistenten öffnen muss. Ein weiteres, im November 2025 eröffnetes Verfahren betrifft die mutmaßliche Herabstufung von Nachrichtenverlagen in den Suchergebnissen.

