Überwachungspreise: Seattle verbietet Supermärkten, Preise mit KI festzulegen
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Wer im Supermarkt mehr zahlt als die Nachbarin, nur weil ein Algorithmus das eigene Einkommen kennt, hat in Seattle bald Grund zur Freude. Der Stadtrat der US-Metropole hat soeben mit 7 zu 2 Stimmen ein Verbot sogenannter Überwachungspreise im Lebensmittelhandel beschlossen. Seattle ist damit laut der Stadtverwaltung die erste Stadt der USA, die Supermärkten verbietet, Preise per KI und persönlichen Daten individuell festzulegen.
Was Überwachungspreise sind
Bei Überwachungspreisen (englisch „surveillance pricing“) bekommt nicht jede:r denselben Preis zu sehen. Händler:innen werten Daten über ihre Kund:innen aus und berechnen daraus, wie viel eine bestimmte Person wohl zu zahlen bereit ist. Das neue Gesetz in Seattle, der „Fair Pricing and Transparency Act“, nennt dabei unter anderem Browserverlauf, Echtzeit-Standort, geschätztes Einkommen, Familiengröße und Gesundheitszustand, wie die Verbraucherschutzorganisation Consumer Reports auflistet. Laut KOMO News sind auch Social-Media-Aktivität und sogar Gespräche mit Chatbots als Datengrundlage ausgeschlossen.
Das Verbot gilt für große Lebensmittelhändler, online wie in physischen Filialen. Klassische Gutscheine und offene Rabatte, etwa für Senior:innen oder Veteran:innen, bleiben erlaubt. Die Händler müssen ihre Rabatte aber transparenter machen. Wann das Gesetz in Kraft tritt und welche Strafen drohen, ist noch nicht bekannt.
Bis zu 23 Prozent Aufschlag
Dass das Problem real ist, belegen Recherchen von Consumer Reports. Bei einer Analyse von Instacart, dem großen US-Lieferdienst für Lebensmittel, bekamen Kund:innen zur selben Zeit im selben Geschäft unterschiedliche Preise für identische Produkte angezeigt. Die Unterschiede lagen bei bis zu 23 Prozent für einzelne Artikel, eine Familie könnte das laut den Verbraucherschützer:innen mehr als 1.200 US-Dollar im Jahr kosten. Ähnliches fand die Organisation bei Uber und Lyft: Dort zahlten verschiedene Kund:innen innerhalb weniger Minuten sehr unterschiedliche Preise für dieselbe Fahrt.
Wie viel Händler über ihre Kund:innen wissen, zeigt ein Fall rund um die Supermarktkette Kroger. Ein:e Kund:in forderte dort die gespeicherten Daten an und erhielt ein 62 Seiten langes Profil, inklusive Schätzungen zu Einkommen, Familiengröße, Bildung und Geschlecht. „Niemand sollte für Grundbedürfnisse mehr zahlen, weil ein Datenhändler heimlich sammelt, wonach jemand online sucht“, sagt Grace Gedye von Consumer Reports.
Andere US-Bundesstaaten sind schon weiter
Seattle ist nicht allein. Maryland, Connecticut und New Jersey haben laut Consumer Reports bereits Gesetze gegen Überwachungspreise unterzeichnet. Seattle geht mit seiner Regelung für den Lebensmittelhandel aber besonders weit. Bürgermeisterin Katie Wilson hat die neuen Regeln gemeinsam mit dem Stadtrat angekündigt, ihre formale Unterschrift steht laut Medienberichten noch aus.
Wie ist das in Europa?
In der EU sind personalisierte Preise nicht verboten, aber sie müssen offengelegt werden. Seit der sogenannten Omnibus-Richtlinie müssen Online-Händler:innen darauf hinweisen, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung für eine bestimmte Person angepasst wurde. Für den Einkauf in der Filiale gibt es keine vergleichbare Regel, und ob ein Hinweis im Kleingedruckten tatsächlich wahrgenommen wird, ist eine andere Frage.
Auch in Österreich und Deutschland sammeln Supermärkte über Kundenkarten und Apps große Mengen an Einkaufsdaten, laut help.ORF.at haben drei von vier Österreicher:innen eine Kundenkarte. Die Apps von Billa, Spar, Lidl und Co. spielen personalisierte Rabatte und Coupons aus, die Regalpreise sind aber für alle gleich. Die nächste Debatte steht schon an: Die EU-Kommission will voraussichtlich noch 2026 den Digital Fairness Act vorlegen, der unter anderem unfaire Personalisierungspraktiken ins Visier nehmen soll.

