Delivery Hero

Neuer Eigentümer für foodora Österreich: Hinter dem SSW-Deal steckt Uber

Achraf Tlemsani am E-Moped. © A. Tlemsami
Achraf Tlemsani am E-Moped für foodora. © A. Tlemsami

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Bei der milliardenschweren Übernahme von Delivery Hero durch Uber rückt ein Nebenschauplatz in den Fokus. Delivery Hero verkauft sein Geschäft in 14 Ländern, darunter Spanien, Österreich und Polen, separat an den US-Investor SSW Partners und nicht an Uber – eben auch, um Bedenken der Wettbewerbshüter zu entkräften, dass durch den Kauf Uber zu mächtig werden könnte.

Aber: Der SSW-Kauf der 14 Ländergesellschaften wird zum Großteil von Uber selbst finanziert. Das geht aus Unterlagen hervor, die Uber bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht hat. SSW Partners soll vor allem dort die Delivery-Hero-Firmen kaufen, wo es bereits starke Überlappungen zwischen ihnen und bestehenden Uber-Angeboten gibt.

Generell zum Deal: Uber bietet im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebots 41,50 Euro je Delivery-Hero-Aktie, was laut Investorenpräsentation einem Eigenkapitalwert von 14,8 Milliarden US-Dollar entspricht. Uber hält bereits eine wirtschaftliche Beteiligung von rund 37 Prozent. Der Abschluss wird in der zweiten Jahreshälfte 2027 erwartet. Parallel dazu treibt Uber einen Konzernumbau voran, bei dem 3.300 Jobs wegfallen.

Insgesamt geht es bei dem Uber/Delivery-Hero-Deal um die weitere Konsolidierung des Marktes für Lieferdienste. Neben Uber (Eats) und Delivery Hero sind es vor allem Just Eat Takeaway (gehört mehrheitlich Prosus und ging selbst aus einer Fusion hervor) sowie Doordash (wieerum mit den Töchtern Wolt und Deliveroo). Geht der Delivery Hero-Deal durch, werden aus vier großen Playern in der westlichen Welt nur mehr drei.

14 Märkte gehen an SSW

In der Investorenpräsentation beschreibt Uber den Verkauf so: „Delivery Hero has agreed to sell its business operations in certain markets to SSW Partners for ~$1.6 billion, particularly in Delivery overlap markets.“ Umgerechnet sind das rund 1,4 Milliarden Euro. Der Deal sei eine „separate transaction, which is conditional on closing of Uber offer for Delivery Hero“.

Betroffen sind laut der Präsentation Spanien, Schweden, die Türkei, Österreich, Chile, Zypern, Tschechien, Ecuador, Griechenland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien und Moldau. Zusammen kommen diese Märkte auf ein Brutto-Bestellvolumen von rund 11 Milliarden US-Dollar. In Österreich betrifft das die Marke foodora, in Spanien den Lieferdienst Glovo.

Uber finanziert den Großteil des Kaufpreises

Der zentrale Punkt steht in einer Fußnote. Dort heißt es:

„Uber has agreed to lend SSW funds to finance the majority of the SSW transaction. SSW will repay Uber such funds over time, including in the event of a future sale of these assets.“

Uber stellt dem Käufer also einen Kredit für den Großteil des Kaufpreises zur Verfügung. Zurückgezahlt werden soll dieser über die Zeit, etwa auch aus einem späteren Weiterverkauf der Geschäfte. Wie hoch der Kredit genau ist und zu welchen Konditionen er vergeben wird, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

SSW Partners ist eine vergleichsweise kleine Investmentgesellschaft. Laut ihrer Meldung bei der SEC (Form ADV) beschäftigt sie fünf Mitarbeiter:innen und verwaltet rund 646 Millionen US-Dollar. SSW hat angekündigt, für die übernommenen Geschäfte langfristige Eigentümer:innen erst suchen zu wollen. Denn mit fünf Mitarbeiter:innen sind 14 Firmen in 14 so unterschiedlichen Märkten wie Österreich, Ecuador oder Moldau sicher nicht ganz einfach zu managen. Bedeutet: SSW Partners ist nur eine Zwischenstation für foodora und Glovo.

Freigaben in Österreich, Spanien und Polen

Die Haupt-Transaktion braucht vor allem die Zustimmung der EU-Kommission für den Europäischen Wirtschaftsraum, dazu Freigaben in Jordanien, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Argentinien. Südkorea kommt nur ins Spiel, falls die dortige Wettbewerbsbehörde KFTC eine Anmeldung verlangt. Ein Verfahren beim deutschen Bundeskartellamt ist nicht vorgesehen.

Der SSW-Verkauf muss laut Klausel 1.2(c) separat genehmigt werden, und zwar in „(i) Austria; (ii) Spain; (iii) Poland“ sowie in Ecuador. Die Vertragsparteien rechnen dabei ausdrücklich mit einem Szenario, in dem Brüssel übernimmt: Genannt wird die „European Commission, in case the Asset Purchaser Transaction becomes notifiable to the European Commission instead of Austria, Spain and Poland, e.g., through a referral request„.

Scheitert der Deal an nicht erfüllten regulatorischen Bedingungen, muss Uber laut einer weiteren Klausel eine „Regulatory Reverse Fee“ von 700 Millionen Euro an Delivery Hero zahlen. Das Übernahmeangebot hat eine Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie, Ubers bestehende Beteiligung zählt dabei mit. Als Long-Stop-Date ist der November 2027 festgelegt. Eine Verlängerung ist nur mit Gestattung der BaFin möglich, und laut Vertrag „in no event“ über den Mai 2028 hinaus.

Spanien als sensibelster Markt

Besonders im Blick steht Spanien. Nach Angaben aus dem EU-Fusionsverfahren Prosus/Just Eat kam Uber Eats dort auf einen Marktanteil von 20 bis 30 Prozent, Delivery Hero mit Glovo auf 50 bis 60 Prozent. Es ist damit jener europäische Markt, in dem sich die beiden Unternehmen am stärksten überschneiden. Zuständig für die Freigabe des SSW-Verkaufs ist dort die Wettbewerbsbehörde CNMC.

Hinzu kommt eine Vorgeschichte: Die EU-Kommission hat im Vorjahr Geldbußen von insgesamt 329 Millionen Euro gegen Delivery Hero und Glovo verhängt. Die Unternehmen hatten laut Kommission Märkte aufgeteilt, sich gegenseitig keine Mitarbeiter:innen abgeworben und sensible Informationen ausgetauscht. Ermöglicht wurde das durch Delivery Heros Minderheitsbeteiligung an Glovo.

Test für die EU-Fusionskontrolle

Der Fachdienst MLex sieht in der Konstruktion einen Prüfstein für die Reichweite der europäischen Fusionskontrolle. Unter dem Titel „Uber’s breakup of Delivery Hero likely to test limits of EU merger jurisdiction“ schreiben die Autoren: „How smooth a ride Uber’s $14 billion acquisition of Delivery Hero gets from EU merger regulators will likely depend on SSW Partners.“

Offen ist damit vor allem, ob die Behörden den SSW-Verkauf als eigenständige Transaktion bewerten oder ihn wegen der Finanzierung durch Uber und der vertraglichen Mitspracherechte im Zusammenhang mit der Hauptübernahme prüfen. Die Angebotsunterlage muss zunächst noch von der BaFin gestattet werden. Die Annahmefrist beginnt erst mit ihrer Veröffentlichung.

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