Apple senkt App-Store-Gebühren nach Konflikt mit der EU-Kommission
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Apple hat soeben neue Geschäftsbedingungen für den App-Vertrieb in der Europäischen Union vorgestellt. Sie sollen den jahrelangen Konflikt mit der EU-Kommission über den Digital Markets Act (DMA) zumindest teilweise beenden. Kernpunkte sind ein einheitliches Regelwerk für alle Entwickler:innen, gesenkte Provisionssätze, das Aus für die umstrittene Core Technology Fee sowie zusätzliche Auflagen beim Kinderschutz. Unterzeichnen können Entwickler:innen die neuen Bedingungen ab sofort, in Kraft treten sollen sie mit 1. Oktober. Die EU-Kommission hat sich dazu bislang nicht geäußert.
Bisher mussten sich App-Anbieter in der EU zwischen zwei Regelwerken entscheiden: entweder die globalen Bedingungen mit Vertrieb ausschließlich über den App Store, oder die EU-spezifischen Alternativbedingungen samt Zugang zu alternativen Marktplätzen. Diese Zweiteilung fällt weg. Künftig gilt ein einziges Vertragswerk, das App Store, alternative Marktplätze und Web-Vertrieb abdeckt. Auch In-App-Käufe über Apple lassen sich damit in Apps anbieten, die außerhalb des App Stores vertrieben werden.
Core Technology Fee wird zur Core Technology Commission
Die größte strukturelle Änderung betrifft die Core Technology Fee, eine Gebühr pro Installation, die ab einer Million jährlicher Erstinstallationen fällig wurde und in der Branche massiv kritisiert wurde, weil sie auch bei kostenlosen Apps ohne Umsatz anfiel. Sie wird durch die Core Technology Commission ersetzt, eine pauschale Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Ebenfalls gestrichen werden die Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee.
Parallel dazu passt Apple die Provisionssätze an. Sie richten sich danach, über welchen Kanal eine App vertrieben und wie eine Zahlung abgewickelt wird. Reduzierte Sätze gelten für Teilnehmer des App Store Small Business Program, des Mini Apps Partner Program und des Video Partner Program sowie für automatisch verlängerte Abos nach dem ersten Jahr.
| Vertriebs- und Zahlungsweg | Standardsatz | Reduzierter Satz (Programme) |
|---|---|---|
| App Store mit Apple In-App-Kauf | 26 % | 15 % |
| App Store mit alternativer Zahlungsabwicklung in der App | 20 % | 10 % |
| App Store mit Verlinkung zum Kauf außerhalb der App | 15 % | 10 % |
| Vertrieb über alternative Marktplätze oder das Web | 5 % (Core Technology Commission) | 5 % |
Für viele Anbieter bedeutet das eine Entlastung gegenüber dem klassischen Modell, bei dem Apple bis zu 30 Prozent einbehielt. Neu ist außerdem, dass Apples eigene Bezahlabwicklung und alternative Zahlungsoptionen nebeneinander in derselben App angeboten werden dürfen, was bisher in der EU nicht erlaubt war. Wer sich für eine Kombination entscheidet, muss diese laut Apple zwölf Monate lang beibehalten. Es ist auch möglich, In-App-Käufe über Apple gar nicht anzubieten.
Kinderschutz und Zugang zu alternativen Marktplätzen
Gemeinsam mit der Kommission hat Apple zusätzliche Schutzmaßnahmen für Minderjährige festgelegt. Apps in der Kids-Kategorie dürfen künftig nicht mehr auf externe Bezahlseiten verlinken. Für Nutzer:innen unter 13 Jahren ist die Verlinkung auf Web-Zahlungen generell untersagt, für Nutzer:innen unter 18 Jahren ist bei alternativen Zahlungswegen ein Elternzugang vorgeschrieben, der Erziehungsberechtigte in den Kaufvorgang einbindet. In Mitgliedstaaten mit weitergehenden Zustimmungsregeln sollen die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.
Erweitert wird auch der Kreis jener Unternehmen, die einen alternativen App-Marktplatz betreiben oder Apps direkt über das Web vertreiben dürfen. Qualifiziert ist künftig, wer eine Mindestbonität nach Dun-&-Bradstreet-Bewertung erfüllt, börsennotiert oder im Eigentum eines börsennotierten Unternehmens ist, Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten hat oder eine Finanzprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer vorweisen kann. Auch staatliche Stellen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen sind berechtigt. Am Notarization-Verfahren, also der technischen Grundprüfung jeder außerhalb des App Stores vertriebenen App, hält Apple fest. Ob die Installationshürden für alternative App-Stores gesenkt werden, ließ der Konzern offen.
Hintergrund: Warum es zur Einigung kam
Der DMA verpflichtet als Gatekeeper eingestufte Konzerne dazu, ihre Plattformen für Wettbewerber zu öffnen. Apple wehrte sich dagegen von Beginn an mit dem Argument, alternative Vertriebswege würden Sicherheit und Nutzererfahrung auf iPhone und iPad verschlechtern, und antwortete mit einem komplexen Gebührenwerk. Die Kommission wertete das als Umgehungsversuch und eröffnete Verfahren gegen den Konzern. Es folgte die Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Steering-Regeln und schließlich eine Strafe von 500 Millionen Euro, weil Entwickler:innen nicht frei auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinweisen durften. Ein erhoffter Boom alternativer Marktplätze blieb in der Zwischenzeit aus.
Beide Seiten hatten damit Gründe, eine Verhandlungslösung zu suchen. Apple drohten bei weiteren Verstößen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes, dazu kommt ein zunehmend unübersichtliches Regelwerk, das auch im eigenen Entwicklerumfeld für Unmut sorgte. Die Kommission wiederum steht unter dem Druck, dass die DMA-Durchsetzung bisher vor allem Strafen produziert hat, zuletzt 890 Millionen Euro gegen Google, aber wenig sichtbaren Wettbewerb im App-Geschäft. Die Gespräche liefen nach Angaben aus dem Umfeld der Verhandlungen über ein Jahr und fanden zuletzt nahezu wöchentlich statt, zuletzt auch unter persönlicher Beteiligung des scheidenden Apple-Chefs Tim Cook. Als Vorbild dienten Modelle, die Apple zuvor mit den Regulierungsbehörden in Brasilien und Japan ausgehandelt hatte.

