„Engineering of Addiction“: Meta und YouTube haften für Suchtdesign bei Minderjährigen
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Ein Geschworenengericht in Los Angeles hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Meta (Instagram, Facebook) und Google (YouTube) absichtlich suchterzeugende Plattformen entwickelt haben, die einer heute 20-jährigen Frau in ihrer Kindheit und Jugend erheblichen psychischen Schaden zugefügt haben.
Die Jury sprach der Klägerin, die während des Verfahrens unter dem Kürzel KGM bekannt war, insgesamt sechs Millionen US-Dollar Schadensersatz zu. Es ist das erste Mal in der US-amerikanischen Rechtsgeschichte, dass ein Gericht Tech-Konzerne für die Auswirkungen ihrer Plattformen auf die psychische Gesundheit junger Nutzerinnen und Nutzer haftbar macht.
Der Fall: Von der Kindheit in die Sucht
Die Klägerin, öffentlich als Kaley bekannt, begann nach eigenen Angaben im Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen und war mit neun Jahren bereits auf Instagram aktiv. Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr entwickelte sie nach eigenen Aussagen Depressionen und begann sich selbst zu verletzen. Mit 13 Jahren diagnostizierte ihr Therapeut eine körperdysmorphe Störung sowie eine soziale Phobie, beides führt Kaley auf ihre intensive Nutzung von Instagram und YouTube zurück. Darüber hinaus berichtete sie von Suizidgedanken und anhaltenden Schwierigkeiten in der Schule sowie im familiären Umfeld.
Die Jury aus zwölf Personen entschied mit einer Mehrheit von zehn zu zwei, dass die Unternehmen fahrlässig gehandelt und unzureichende Warnhinweise über die Risiken ihrer Produkte bereitgestellt haben. Darüber hinaus befanden die Geschworenen, dass Meta und Google „mit Böswilligkeit, Unterdrückung oder Betrug“ gehandelt haben, was zur Zuerkennung von zusätzlichem Strafschadensersatz führte.
Die Schadensersatzverteilung
| Unternehmen | Anteil | Betrag (USD) |
|---|---|---|
| Meta (Instagram) | 70 % | ca. 4,2 Millionen |
| Google (YouTube) | 30 % | ca. 1,8 Millionen |
| Gesamt | 100 % | 6 Millionen |
Davon entfallen drei Millionen Dollar auf kompensatorischen Schadensersatz sowie weitere drei Millionen auf Strafschadensersatz. TikTok und Snap, die ursprünglich ebenfalls in den Fall verwickelt waren, einigten sich noch vor Prozessbeginn auf einen Vergleich.
Die vier suchtmachenden Design-Mechanismen im Detail
Im Mittelpunkt der Klage stand die These, dass die psychischen Schäden der Klägerin kein Zufallsprodukt waren, sondern das Ergebnis gezielter technischer Entscheidungen. Die Anwälte der Klägerin bezeichneten dies als „Engineering of Addiction“, also die bewusste Konstruktion von Sucht. Vier konkrete Produktmerkmale standen dabei im Fokus:
1. Infinite Scroll (Endloses Scrollen)
Bei klassischen Medien gibt es natürliche Unterbrechungspunkte, etwa das Ende einer Zeitung oder das Pausenmenü eines Videospiels. Der sogenannte Infinite Scroll entfernt diese Unterbrechungen vollständig: Der Feed lädt automatisch neuen Inhalt nach, sobald der Nutzer das Ende der Seite erreicht. Es gibt keinen Moment, in dem die Plattform dem Nutzer signalisiert, dass es Zeit ist aufzuhören. Laut den Klägern ist dieses Feature explizit darauf ausgelegt, den natürlichen Impuls zum Aufhören zu unterdrücken.
2. Autoplay (Automatische Wiedergabe)
Die automatische Wiedergabe des nächsten Videos oder Inhalts eliminiert die bewusste Entscheidung des Nutzers, weiterzuschauen. Anstatt aktiv auf „Weiter“ klicken zu müssen, läuft der nächste Inhalt nach wenigen Sekunden von selbst an. Diese Funktion senkt die Hemmschwelle erheblich und führt dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer deutlich länger auf der Plattform verbleiben, als sie ursprünglich beabsichtigt hatten. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Impulskontrolle noch nicht vollständig entwickelt ist, wirkt dieser Mechanismus besonders stark.
3. Algorithmische Empfehlungen
Die Empfehlungsalgorithmen beider Plattformen sind nach Darstellung der Kläger nicht darauf optimiert, den Nutzern Inhalte anzuzeigen, die ihrem Wohlbefinden dienen. Stattdessen priorisieren sie Inhalte, die maximale Aufmerksamkeit und Verweildauer erzeugen, unabhängig davon, ob diese Inhalte für den jeweiligen Nutzer schädlich sind. Bei jungen Nutzerinnen wie Kaley bedeutete dies, dass der Algorithmus zunehmend Inhalte zu Körperbild, Schönheitsstandards und sozialer Vergleichbarkeit ausspiele, was zur Entwicklung einer körperdysmorphen Störung beigetragen haben soll.
4. Konstante Benachrichtigungen (Push Notifications)
Durch einen kontinuierlichen Strom von Benachrichtigungen, etwa über neue Likes, Kommentare oder Follower-Aktivitäten, werden Nutzer immer wieder aktiv auf die Plattform zurückgelockt. Dieser Mechanismus nutzt das dopaminerge Belohnungssystem des Gehirns: Jede Benachrichtigung erzeugt eine kleine Ausschüttung von Dopamin und verstärkt so das Verlangen, die App erneut zu öffnen. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet, ist dieser Effekt besonders ausgeprägt.
Stimmen aus dem Verfahren
„Wie bringt man ein Kind dazu, das Telefon nie wegzulegen? Das nennt man Engineering of Addiction. Sie haben es konstruiert, sie haben diese Features eingebaut. Das sind Trojanische Pferde: Sie sehen wunderbar und großartig aus, aber man lädt sie ein und sie übernehmen die Kontrolle.“
So formulierte es Mark Lanier, der Anwalt der Klägerin, in seinem Schlussplädoyer. Die Strategie der Klägerseite orientierte sich bewusst an den Tabakklagen der 1990er-Jahre, bei denen Zigarettenhersteller trotz internen Wissens über die Suchtgefahr jahrelang öffentlich das Gegenteil behaupteten.
„Das heutige Urteil ist ein historischer Moment, für KGM und für die Tausenden von Kindern und Familien, die auf diesen Tag gewartet haben.“
Dieses Statement veröffentlichten die Anwälte der Klägerin unmittelbar nach der Urteilsverkündung.
Reaktionen der Unternehmen
Beide Konzerne wiesen das Urteil zurück und kündigten Berufung an. Meta erklärte, man sei „respektvoll anderer Meinung“ und betonte, dass die psychische Gesundheit von Jugendlichen ein komplexes Thema sei, das nicht auf eine einzelne App zurückgeführt werden könne. Zudem verwies das Unternehmen auf seine langjährige Politik, Nutzern unter 13 Jahren den Zugang zu seinen Plattformen zu verwehren, ein Argument, das Meta-Chef Mark Zuckerberg bereits bei seiner Aussage vor der Jury im Februar vorgebracht hatte.
Google-Sprecher José Castañeda bezeichnete das Urteil als ein Missverständnis der Natur von YouTube. „Dieser Fall missversteht YouTube, das eine verantwortungsvoll entwickelte Streaming-Plattform ist, kein soziales Netzwerk“, so Castañeda. Beide Unternehmen hatten während des gesamten Verfahrens jegliches Fehlverhalten bestritten und argumentiert, Kaleys psychische Probleme seien auf ein schwieriges häusliches Umfeld zurückzuführen.
Einordnung und Ausblick
Das Urteil fällt in eine Zeit wachsender gesellschaftlicher und politischer Kritik an sozialen Medien. Nur einen Tag zuvor hatte eine Jury im US-Bundesstaat New Mexico Meta zur Zahlung von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen Verbraucher über die Sicherheit seiner Plattformen getäuscht und unter anderem sexuelle Ausbeutung von Kindern ermöglicht habe. Länder wie Australien haben bereits gesetzliche Beschränkungen für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige eingeführt, Großbritannien erprobt derzeit ein entsprechendes Pilotprogramm für unter 16-Jährige.
Mike Proulx, Forschungsdirektor beim Beratungsunternehmen Forrester, sieht in den aufeinanderfolgenden Urteilen einen „Wendepunkt“ im Verhältnis zwischen Tech-Konzernen und der Öffentlichkeit. „Die negative Stimmung gegenüber sozialen Medien hat sich über Jahre aufgebaut, und jetzt ist sie endgültig zum Kochen gebracht worden“, sagte Proulx.
Der Fall KGM ist der erste von mehr als 20 sogenannten Bellwether-Prozessen, die in den kommenden Jahren in Kalifornien verhandelt werden sollen und als Orientierungsprozesse für die Reaktion von Geschworenen sowie die Schaffung von Rechtspräzedenzfällen dienen. Insgesamt sind in Kalifornien mehr als 1.600 Kläger, darunter über 350 Familien und 250 Schulbezirke, an ähnlichen Sammelklagen gegen Meta, TikTok, YouTube und Snap beteiligt. Ein weiteres Bündel bundesweiter Klagen mit Hunderten von Klägern soll im Juni in San Francisco vor Gericht kommen.

