Blockchain

ICOs: EU-Kommission plant in naher Zukunft keine einheitliche Regulierung

Die EU-Kommission will KI regeln. © Pixabay
THE EU COMMISSION WANTS TO REGULATE AI. © PIXABAY
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Die Finanztechnologie hat sich in den letzten Jahren schnell entwickelt. Sie beeinflusst die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen geplant und erbracht werden. Diese Entwicklungen bringen neben vielen Vorteilen aber auch rechtliche Unsicherheit und Risiken mit sich. Deswegen ist die Europäische Kommission aktuell dabei einen Aktionsplan betreffend Finanztechnologien zu veröffentlichen. Seit gestern liegt ein erster Entwurf dieses Plans vor.

Keine Harmonisierung aus europäischer Ebene

„Die aktuelle Strategie der Kommission sieht auch in der nahen Zukunft keine Harmonisierung, also keine einheitliche Regulierung von ICOs auf europäischer Ebene vor. Vielmehr wird darauf abgezielt, die aktuellen Entwicklungen weiter zu verfolgen und zu analysieren“, sagt Nicholas Aquilina, Associate bei Brandl & Talos.

Die Kommission bekennt sich ausdrücklich dazu, die Attraktivität des europäischen Markts in Hinblick auf die Blockchain-Technologie und Kryptowährungen für Unternehmen, Investoren und Konsumenten gleichermaßen zu stärken.

„Im Aktionsplan weist die Kommission aber auch auf die Risiken hin, die nur mit transparenten und fairen Regeln adressiert werden können. Gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden wird die Kommission die Risiken und Chancen von ICOs als auch die Eignung der bestehenden Rechtsrahmen genau beobachten und noch heuer im Detail evaluieren“, so Aquilina weiter.

„Leichterer Zugang zu Kapital“

In dem Paper ist außerdem von einem EU-Crowdfunding-Label, einer leichteren Verknüpfung von Startups und Investoren auf europäischer Ebene und dem Ausbau der Infrastruktur für zukunftsweisende Finanztechnologien wie der Blockchain die Rede. „Um weltweit wettbewerbsfähig zu sein, brauchen Europas Fintechs Zugang zu Kapital um innovativ und skalierbar zu wachsen“, sagt Vizepräsident Valdis Dombrovskis. 

Die Roadmap der EU-Kommission

  • Im zweiten Quartal 2018 soll ein öffentlich-privater Workshop abgehalten werden. In Rahmen dessen sollen die Grenzen des Informationsaustauschs über Cyber-Bedrohungen unter den Teilnehmern an den Finanzmärkten beurteilt werden. Die Kommission will dazu potentielle Lösungsvorschläge finden.
  • Die Kommission will im zweiten Quartal 2018 außerdem an einem runden Tisch über die aktuellen Entwicklungen sowie die Herausforderungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen diskutieren. Ein Bericht darüber soll später im Jahr 2018 veröffentlich werden.
  • Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) sollen bis zum ersten Quartal 2019 die momentane Lage der Aufsichtsansätze und -prozesse im Finanzsektor sowie die Anforderungen an die IT-Sicherheit und -Governance in den einzelnen Staaten abbilden. Wenn nötig, sollen Guidelines zu geeigneten Maßnahmen oder Empfehlungen für Anpassungen der Gesetzgebung an die Europäische Kommission gemacht werden. Darauf aufbauend will die Kommission auch überprüfen, inwieweit die bisherige EU-Gesetzgebung auf Kryptowährungen und ICOs anzuwenden ist.
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