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Innovationsscheck: 1.000 Anträge bewilligt, weitere Anträge möglich

Klimaschutzministerin Gewessler und Wirtschaftsministerin Schramböck mit Kathrin Zettel, Gesellschafterin der Blue Power GmbH, die den Innovationsscheck bereits beantragt hat. © FFG / Astrid Knie
Klimaschutzministerin Gewessler und Wirtschaftsministerin Schramböck mit Kathrin Zettel, Gesellschafterin der Blue Power GmbH, die den Innovationsscheck bereits beantragt hat. © FFG / Astrid Knie
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Seit 2007 gibt es den „Innovationsscheck“ in Österreich, seit rund zwei Jahren auch als „Innovationsscheck mit Selbstbehalt“. Der soll heimische Unternehmen dabei unterstützen, „neue Ideen“ zu entwickeln. Wie die zuständigen Ministerinnen nun heute verraten haben, wurde mittlerweile der eintausendste „Innovationscheck mit Selbstbehalt“ bewilligt.

Er sei darum „eine Erfolgsgeschichte“, heißt es aus den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz/Umwelt. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Österreich würden Chancen sehen, die ihnen innovative Produkte oder Dienstleistungen am Markt eröffnen können, „verfügen aber häufig nicht über die Kapazitäten, diese selbst zu entwickeln“, argumentieren die Ministerien. Darum gebe es seit zwei Jahren den Innovationsscheck mit Selbstbehalt.

6.600 ausgestellte Innovationsschecks

Der Scheck dürfte tatsächlich auf fruchtbaren Boden treffen: Seit dem Start im Jahr 2007 seien über 6.600 Schecks von heimischen KMU beantragt beziehungsweise eingelöst worden, am häufigsten von Unternehmen in Wien (25 %), Oberösterreich (19,7 %), Steiermark (19,3 %) und Niederösterreich (14,8 %). In den Projekten selbst gehe es am häufigsten um die Themen Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktionstechnologien, Energie/Umwelt und Life Sciences. Die meisten KMU sollen aus dem Dienstleistungssektor kommen, die häufigsten Forschungspartner waren laut dem BMDW Universitäten (41 %), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (38 %) und Fachhochschulen (20 %).

Ein Scheck pro Jahr für KMU

Bis zu 10.000 Euro (plus einem 20-prozentigem Selbstbehalt) werden aus dem Innovationsscheck übernommen. Die Einreichung sei „völlig unbürokratisch und jederzeit und für alle Themen bzw. Branchen“ möglich. Pro Jahr kann von einem Unternehmen maximal ein Scheck beantragt werden, er muss innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Das Budget wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt. Die Forschungsförderungsgesellschaft kümmert sich um Beratung, Bearbeitung und Entscheidung über die Innovationsscheck-Anträge.

„Einfaches und niederschwelliges Förderangebot“

Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck: „Innovationskraft ist die beste Zukunftsversicherung für unseren Standort und Arbeitsplätze. Durch den Innovationscheck unterstützen wir KMU sowie Start-ups bei ihren ersten Schritten in der Forschung. Der Scheck ist dabei erst der Anfang: Rund ein Drittel aller Unternehmen, die einen Innovationsscheck in Anspruch genommen haben, steigen dauerhaft in die Welt von Forschung und Innovation ein. Damit hat dieses einfache und niederschwellige Förderangebot über die Jahre maßgeblich dazu beigetragen, die Zahl der innovativen Unternehmen in Österreich deutlich zu steigern“.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „„Innovationen sind ein wesentlicher Hebel, der unsere Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit vorantreibt. Der Wettbewerb der Zukunft wird ein Wettbewerb um die grünsten Produkte und grünsten Produktionsweise sein. Für Unternehmen sind Klimaschutz und Nachhaltigkeit daher ganz besonders wichtige Handlungsfelder. Der bewährte Innovationsscheck unterstützt Unternehmen dabei erfolgreich ihre Projekte zur Marktreife zu führen. Besonders freut mich, dass Klimaschutz-Einreichungen gefragter sind, denn je.“

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