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Meta zahlt bis zu 16,68 Milliarden Dollar im Prozess um Suchtdesign

Meta-Logo © Dima Solomin on Unsplash
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Meta hat sich mitten im laufenden Prozess mit 29 US-Bundesstaaten verglichen und beendet damit eines der bisher größten Verfahren rund um die Frage, ob Social-Media-Plattformen Kinder und Jugendliche gezielt abhängig machen. Der Konzern zahlt nach Angaben aus den Gerichtsakten maximal 16,68 Milliarden US-Dollar, wie Reuters soeben berichtete. Ein Eingeständnis von Fehlverhalten ist damit nicht verbunden, Meta bestreitet die Vorwürfe weiterhin.

Die Einigung kam zustande, während vor einem Bundesgericht in Kalifornien bereits verhandelt wurde. Damit fällt kein Urteil in einem Verfahren, das als Grundsatztest für die gesamte Branche galt. Trending Topics hatte über den Prozessauftakt gegen Meta berichtet.

Worum es in dem Verfahren ging

Die Bundesstaaten warfen Meta vor, Facebook und Instagram so gestaltet zu haben, dass Kinder möglichst lange auf den Plattformen bleiben. Zwei Stränge liefen in dem Prozess zusammen.

Der erste betraf Verbraucherschutzrecht: Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey machten geltend, Meta habe Nutzer:innen und Eltern über die Sicherheit der Dienste getäuscht.

Der zweite betraf Datenschutz: 29 Bundesstaaten sahen einen Verstoß gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA). Meta soll personenbezogene Daten von Nutzer:innen erhoben haben, von denen der Konzern wusste, dass es sich um Kinder handelte, und zwar ohne Benachrichtigung oder Zustimmung der Eltern. Diese Daten sollen laut Klage auch in das Training von Machine-Learning- und generativen KI-Modellen geflossen sein.

Meta hielt dagegen, man arbeite intensiv am Schutz von Kindern auf den eigenen Plattformen. In einem zentralen Punkt argumentierte der Konzern juristisch: Über eine Suchtwirkung könne man Konsument:innen gar nicht getäuscht haben, weil „Social-Media-Sucht“ keine anerkannte psychiatrische Diagnose sei.

Die Summe im Verhältnis zu den Forderungen

Die 16,68 Milliarden Dollar markieren eine Obergrenze. Gemessen an dem, was im Verfahren im Raum stand, bleibt die Summe deutlich unter den Erwartungen der Kläger:innen.

Meta selbst hatte in einem Schriftsatz vor Prozessbeginn erklärt, die vier klagenden Bundesstaaten strebten Strafen von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar an. Die Bundesstaaten wiesen diese Rechnung zurück und nannten selbst eine Größenordnung von rund 200 Milliarden Dollar. Zusätzlich verlangten sie Schadenersatz sowie eine gerichtliche Anordnung, die Meta zu tiefgreifenden Änderungen an den Plattformen und zu einem Verbot von Kinder-Accounts verpflichtet hätte.

An der Börse wurde die Einigung als Entlastung gelesen. Die Meta-Aktie legte im vorbörslichen Handel um 4 Prozent zu.

Nutzungslimits und Nachtsperren für Teenager

Neben der Zahlung enthält der Vergleich Auflagen für das Produkt selbst. Meta verpflichtet sich, für Teenager-Accounts auf Facebook und Instagram landesweit Änderungen einzuführen, darunter tägliche Nutzungslimits und Sperren in der Nacht.

Damit greift die Einigung genau jene Mechanik auf, die auch europäische Regulierungsbehörden beschäftigt. Die EU-Kommission wirft Meta süchtig machende Feeds bei Facebook und Instagram vor, und im EU-Parlament gibt es Vorstöße, Infinite Scrolling und ähnliche Designmuster zu verbieten.

Der Rest der Klagewelle geht weiter

Mit dem Vergleich ist für Meta nur ein Teil der juristischen Auseinandersetzung erledigt. Erst kürzlich wurde der Konzern in New Mexico zur Zahlung von 942 Millionen US-Dollar verurteilt, ein Verfahren in Nashville läuft seit dem Sommer, und rund 30 Bundesstaaten haben Klagen an einzelstaatlichen Gerichten eingebracht.

Vor einem Gericht in Los Angeles sind zudem tausende Klagen von Privatpersonen anhängig, die sich selbst oder Angehörige durch das Design der Plattformen geschädigt sehen. Die Verfahren an Bundesgerichten wiederum sind vor US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland gebündelt und umfassen Klagen von Einzelpersonen, Schulbezirken und Bundesstaaten.

Betroffen ist außerdem die gesamte Branche: Auch Snap, Alphabet mit YouTube sowie ByteDance mit TikTok sehen sich tausenden Klagen gegenüber, in denen ihnen vorgeworfen wird, ihre Plattformen bewusst mit Funktionen ausgestattet zu haben, die auf Kinder und Jugendliche suchtbildend wirken und zu einer landesweiten Krise der psychischen Gesundheit beitragen. In einem Verfahren in Kalifornien wurden Meta und YouTube bereits für haftbar erklärt.

Für die klagenden Bundesstaaten ist der Vergleich damit vor allem ein Präzedenzfall: Er zeigt, dass Plattformbetreiber bereit sind, Milliardensummen und verpflichtende Produktänderungen zu akzeptieren, um ein Urteil zu vermeiden.

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