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Tesla: Internet-Funktionen im Auto sind ab Mai teilweise kostenpflichtig

Tesla Model 3. © Photo by Vlad Tchompalov on Unsplash
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Schluss mit „alles inklusive“. Der Elektro-Autohersteller Tesla beginnt im Mai, auch von Kunden in Österreich Geld für Internet im Auto zu verlangen. Wer mehr als nur reine Navigationsdienste auf dem großen Touchscreen verwenden will, der muss in Zukunft zehn Euro pro Monat für das so genannte Premium-Konnektivitätspaket berappen. In die Tasche greifen müssen dabei all jene Kunden, die  am oder nach dem 1. Juli 2018 bestellt wurden.

Die Premium-Konnektivität ist zwar nicht zwingend notwendig, um mit einem Tesla zu fahren (Software-Updates sind im Standard-Paket enthalten) – doch wer unterwegs Musik oder Videos streamen und Live-Verkehrsvisualisierung oder Satellitenbilderkarten verwenden möchte, der braucht die Internet-Anbindung für unterwegs. Sie ist auch dann praktisch, wenn sich Fahrgäste (z.B. die Kinder) am Rücksitz mit einem Tablet oder Computer mit dem Internet verbinden wollen.

Bandbreite kann reduziert werden

Jene Besitzer, die ihr Tesla-Auto am oder vor dem 30. Juni 2018, bekommen die Premium-Konnektivität weiterhin wie gewohnt gratis dazu. Eine Limitierung der Datennutzung gibt es prinzipiell nicht, doch Tesla behält sich das Recht vor, die Bandbreite zu drosseln. „In manchen Fällen, in denen die Datennutzung nach unserem Ermessen als überhöht anzusehen ist und eine normale tägliche Nutzung übersteigt, behalten wir uns das Recht vor, die Konnektivitätsbandbreite zu reduzieren“, heißt es seitens des US-Unternehmens.

Bei gebrauchten Tesla-Autos gibt es eine andere Regelung. „Alle Tesla-Gebrauchtfahrzeuge, die bis zum 15. Januar 2020 gekauft wurden, bieten während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs weiterhin kostenlosen Zugriff auf die oben beschriebenen Premium-Konnektivitätsfunktionen“, heißt es seitens Tesla. „Alle Tesla-Gebrauchtfahrzeuge, die am oder nach dem 16. Januar 2020 gekauft wurden, erhalten Standard-Konnektivität und sind zum Upgrade auf Premium-Konnektivität berechtigt.“

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