Nach 300 Lobby-Treffen: EU-Staaten stutzen die EU Inc zum MVP zurück
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Die EU Inc lebt noch, aber sie hat auf dem Weg durch die Hauptstädte Federn gelassen: Der Rat der Europäischen Union hat soeben seine Verhandlungsposition zur geplanten europäischen Rechtsform für Startups und Scaleups beschlossen. Der Kern bleibt erhalten: Gründer:innen sollen ein Unternehmen online in rund zwei Tagen und für höchstens 100 Euro registrieren und damit im gesamten EU-Binnenmarkt tätig sein können. An mehreren Stellen haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission allerdings abgeschwächt.
Was der Rat beschlossen hat
Die EU Inc soll als sogenanntes 28. Regime neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechte treten, Unternehmen können sie freiwillig wählen. Sie geht auf die Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta zurück, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitend tätige Startups gefordert hatten, und ist Teil der EU-Agenda „One Europe, One Market“. Laut Rat unterstützen die Mitgliedstaaten die Ziele des Vorschlags, wollen ihn aber vereinfachen, die Regeln zu Digitalisierung und Stock Options straffen und die Kontrollen verschärfen. Die Position des Rates, verhandelt unter irischem Vorsitz, im Überblick:
- Gründung: Online-Registrierung in rund zwei Tagen um maximal 100 Euro, laut Startup-Verband bleibt auch die notarlose Übertragung von Anteilen erhalten.
- Vereinfachung: Der Kontakt mit nationalen Behörden soll auf ein Minimum beschränkt werden, das digitale Anteilsregister wurde vereinfacht und die Regeln zu Markenrechten nachgeschärft.
- Kontrollen: Der Rat will in jeder Phase einer EU Inc strengere Prüfungen, um Missbrauch zu verhindern. Mitgliedstaaten dürfen die Registrierung nach nationalem Recht verweigern, etwa wegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder anderer krimineller Aktivitäten.
- Mitbestimmung: Es gelten die Regeln des Staates, in dem die Firma ihren Sitz hat. Überschreitet sie in einem anderen Mitgliedstaat die dortigen Schwellen, kann dieser über einen optionalen Mechanismus seine nationalen Regeln durchsetzen. Wie sie das erfüllen, bleibt den Unternehmen überlassen.
- Stock Options: Die von der Kommission vorgeschlagene EU-Mitarbeiterbeteiligung (EU-ESOP) bleibt, gilt aber nur noch für kleinere Unternehmen bis zu 750 Mitarbeitenden und 150 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Umsetzung: Die Mitgliedstaaten bekommen 21 statt der von der Kommission vorgeschlagenen zwölf Monate Zeit.
Irland, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, feiert die Einigung als Erfolg. Die EU Inc werde für Startups und KMU, die in der EU wachsen wollen, einen echten Unterschied machen, sagt der irische Premierminister Micheál Martin. „Es wird einfacher, ein Unternehmen zu gründen, talentierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu halten und die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen, einer der größten Stärken Europas.“ Er hoffe, dass die Gespräche mit dem Europäischen Parlament nun rasch vorankommen. Irlands Wirtschaftsminister Peter Burke nennt die EU Inc „eine grundlegende Säule“ für Europas Ambitionen bei Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität, die Einigung sei „ein wichtiger Meilenstein“. Zuständig für den Vorschlag ist EU-Kommissar Michael McGrath.
Die Mängel aus Sicht der Startups
Der deutsche Startup-Verband begrüßt die Einigung und das Tempo, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. „Dass wesentliche Bausteine wie die notarlose Anteilsübertragung und Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhalten geblieben sind, gibt Hoffnung“, sagt Geschäftsführer Christoph J. Stresing. Die größte Baustelle ist die Begrenzung der Mitarbeiterbeteiligung. Gerade in der Frühphase, wenn das Geld knapp ist, sind Anteile oft das stärkste Argument im Wettbewerb um Talente mit großen Arbeitgebern.
„Erfolgreiche Scaleups überschreiten die Schwellen schnell und verlieren den Vorteil, wenn sie ihn am dringendsten brauchen. Das widerspricht dem Grundgedanken der EU Inc., die allen Unternehmen offen steht und Wachstum nicht bestrafen, sondern fördern soll“, so Stresing. Der Verband sieht den Kommissionsvorschlag als „Minimum Viable Product“, jede weitere Einschränkung schaffe eine Rechtsform, die in der Praxis ins Leere laufe. Auch beim Thema Mitbestimmung warnt er vor neuen Auflagen: Der Kommissionsvorschlag überlässt Arbeitsrecht und Mitbestimmung den Mitgliedstaaten, das sei ein vertretbarer Ansatz.
Die Kritik kommt nicht überraschend. Erst kürzlich hatte die Initiative EU-INC rund um den österreichischen Investor Andreas Klinger in einem offenen Brief gewarnt, dass die Rechtsform in den Verhandlungen ausgehöhlt werde. Ohne breite Lösung für Stock Options bleibe für viele Gründer:innen die US-Rechtsform Delaware Inc die bessere Wahl.
Weitere Schwachstellen
Neben den Stock Options gibt es weitere Punkte, die die EU Inc für Startups weniger attraktiv machen könnten:
- Späterer Start: Mit 21 Monaten Umsetzungsfrist würde die EU Inc selbst bei einem raschen Abschluss der Verhandlungen frühestens 2028 nutzbar.
- Flickenteppich bei der Mitbestimmung: Der optionale Mechanismus erlaubt es Mitgliedstaaten, ihre eigenen Regeln durchzusetzen, sobald eine Firma dort wächst. Damit droht genau jene Rechtsvielfalt, die die EU Inc eigentlich beseitigen soll.
- Mehr nationale Hürden: Die neue Möglichkeit, Registrierungen zu verweigern, gibt den Behörden der Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum.
Gewerkschaften sehen das anders
Was die Startups als Verwässerung kritisieren, geht den Arbeitnehmervertretungen noch nicht weit genug. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hatte im September in Brüssel gegen die EU Inc demonstriert. Die Gewerkschaften befürchten, dass Unternehmen über die neue Rechtsform nationale Arbeits- und Sozialstandards umgehen könnten, und bemängeln fehlende verbindliche Schutzmechanismen für Tarifverhandlungen, Gewerkschaftsrechte und Mitbestimmung. Auch Notar:innen hatten im Vorfeld massiv lobbyiert und vor Strohmann-Gründungen und Geldwäsche gewarnt. Insgesamt hat Trending Topics mehr als 300 Lobby-Meetings zur EU Inc gezählt, angeführt von Startups (mindestens 79 Treffen), Gewerkschaften (mindestens 52) und Notariaten (mindestens 37).

Jetzt ist das Parlament am Zug
Bevor die Verhandlungen im Trilog beginnen können, muss das Europäische Parlament seine Position festlegen. Dort ist man sich noch nicht einig: Der Rechtsausschuss hat eine geplante Abstimmung über einen Kompromiss zuletzt wegen des Streits um die Mitbestimmung abgesagt, wie Table.Briefings berichtet. Berichterstatter ist der SPD-Abgeordnete René Repasi. Der Startup-Verband drängt auf Tempo, damit die Verhandlungen noch heuer abgeschlossen werden können. „In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob die EU Inc. zum erforderlichen europäischen Befreiungsschlag wird oder sich das Vorhaben in die Reihe vertaner Chancen einreiht“, so Stresing.

