Arbeitsmarkt

AMS-Rechenfehler: Bis zu 2.500 Euro Nachzahlung für Arbeitslose

Job seekers using computers in the self-service area of an AMS office
The self-service area of an office of Austria's public employment service AMS. © AMS / Fotostudio B&G

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18 Jahre lang hat das AMS falsch gerechnet, jetzt wird nachgezahlt: Rund 135 Millionen Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe muss das Arbeitsmarktservice an Menschen überweisen, die zu wenig bekommen haben. Laut dem Sozialministerium sind rund 250.000 Personen betroffen, wie die Kronen Zeitung kürzlich berichtete. Ursprünglich war das AMS von mehr als 100.000 Fällen ausgegangen.

Ins Rollen gebracht hat das eine Arbeitslose aus Linz. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich zog die Geringverdienerin vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und bekam im Sommer recht.

Was das AMS falsch gemacht hat

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem früheren Nettoeinkommen. Um es zu berechnen, zog das AMS vom Bruttogehalt pauschal 3 Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab. Das Problem: Seit 2008 zahlen Menschen mit niedrigem Einkommen gestaffelt weniger oder gar keinen Beitrag. Ihr tatsächliches Netto war also höher als vom AMS angenommen, das Arbeitslosengeld fiel entsprechend zu niedrig aus.

Dass die soziale Staffelung keine Auswirkung auf die Leistungshöhe haben sollte, stand laut ORF lediglich in den Erläuterungen zur damaligen Gesetzesnovelle. Im Gesetzestext selbst fehlte ein entsprechender Passus. Der VwGH erklärte die Berechnung deshalb für unzulässig. Bei der Linzerin geht es um 20 bis 30 Euro pro Monat, dazu bekommt sie 1.346 Euro an Verfahrenskosten ersetzt.

Wer wie viel bekommt

Im Schnitt haben Betroffene laut den Berichten rund 1,10 Euro pro Tag zu wenig erhalten. Das AMS rechnet ein Beispiel vor: Bei einem früheren Bruttoeinkommen von 2.000 Euro geht es um 95 Cent pro Tag, also 28,50 Euro im Monat. Über die Zeit läppert sich das: Im Schnitt sollen Betroffene rund 400 Euro nachgezahlt bekommen, in Einzelfällen bis zu 2.500 Euro.

  • Antrag: Ist nicht nötig. Das AMS prüft alle Fälle selbst und meldet sich bei den Betroffenen. „Sie müssen also gar nichts tun, wir kümmern uns darum“, sagte AMS-Chef Johannes Kopf im Ö1-Radio.
  • Zeitraum: Nachgezahlt wird nur für die vergangenen drei Jahre, ältere Ansprüche sind verjährt. Die Fristen sollen ab dem Tag stillstehen, an dem das Urteil beim AMS einlangte.
  • Zeitplan: Das Sozialministerium will idealerweise noch heuer auszahlen, das AMS peilt den Abschluss bis Jänner 2027 an.

Eine Absicht stecke nicht dahinter, betont das AMS. Es habe niemand „vorsätzlich etwas falsch gemacht“, sagte Kopf. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigte eine „rechtssichere Lösung“ an und brachte eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ins Spiel.

Neun Tage AMS-Auszahlungen

Wie groß ist der Betrag im Verhältnis? Laut seinem Geschäftsbericht 2025 hat das AMS im Vorjahr rund 5,57 Milliarden Euro aus der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt, um 11,9 Prozent mehr als im Jahr davor. Davon entfielen laut APA rund 2,7 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld und 1,8 Milliarden Euro auf die Notstandshilfe. Dazu kamen 1,34 Milliarden Euro für Förderungen inklusive Kurzarbeit.

Die 135 Millionen Euro machen damit rund 2,4 Prozent eines Jahres an Leistungen aus. Anders gerechnet: Das AMS zahlt pro Tag im Schnitt mehr als 15 Millionen Euro aus, die gesamte Nachzahlung entspricht also knapp neun Tagen. Unterstützt wurden 2025 im Schnitt 384.357 Personen, insgesamt bearbeitete das AMS mehr als 1,1 Millionen Leistungsanträge. Pro Kopf flossen damit rechnerisch rund 14.500 Euro im Jahr.

Gestiegen sind die Ausgaben vor allem wegen der Konjunktur. Ende 2025 war die Arbeitslosigkeit seit 33 Monaten ununterbrochen gestiegen, Hauptursache war laut AMS die längste Rezession der Zweiten Republik. Im Jahresschnitt waren rund 394.000 Menschen arbeitslos oder in Schulungen, um 5,5 Prozent mehr als 2024.

Ein Sonderbudget für die Nachzahlung gibt es laut Kronen Zeitung nicht. Das Geld kommt aus der Arbeitslosenversicherung, also aus den Beiträgen der Beschäftigten und Arbeitgeber:innen, ein allfälliges Minus deckt der Bund ab.

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