Datenschutz

Bitcoin Austria zieht gegen die Krypto-Meldepflicht DAC8 vor Gericht

Golden Bitcoin coin against a dark background
Bitcoin. © Kanchanara / Unsplash

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Der Bitcoin-Verein will das Finanzamt aus den Wallets fernhalten: Mit der Kampagne dac8.org geht Bitcoin Austria gegen die EU-Richtlinie DAC8 vor, die Krypto-Börsen, Broker und Apps verpflichtet, dem Finanzamt jedes Jahr Daten über ihre Kund:innen zu melden. Auf Initiative des Vereins hat der Wiener Rechtsanwalt Oliver Völkel (CERHA HEMPEL) bereits Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht, Ziel ist der Verfassungsgerichtshof und notfalls der Europäische Gerichtshof. Die Kampagne startet soeben, unterstützt wird sie vom Grazer Bitcoin-Broker Coinfinity.

Was DAC8 verlangt

Die EU-Richtlinie DAC8 weitet den automatischen Austausch von Steuerdaten zwischen den EU-Staaten auf Kryptowerte aus. Österreich setzt sie mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz um, das seit Jahresbeginn gilt. Die Anbieter sammeln die Daten also schon jetzt, die erste Meldung für das Jahr 2026 geht bis Ende Juli 2027 ans Finanzamt. Gemeldet werden laut der Kampagnenseite:

  • Identität: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer und Steuerwohnsitz.
  • Jahressummen: Je Kryptowert die Summen aus Käufen, Verkäufen, Tauschgeschäften und Übertragungen, mit Wert in Euro, Stückzahl und meist der Anzahl der Vorgänge.
  • Übertragungen auf eigene Wallets: Wer Bitcoin von der Börse auf eine selbst verwahrte Wallet holt, taucht damit in der Regel als Summe in der Meldung auf, ohne Wallet-Adresse.

Wer Bitcoin nur selbst verwahrt und nie über eine Börse, einen Broker oder eine App kauft, wird nicht gemeldet. Ausweis, Wallet-Adressen und einzelne Transaktionen bleiben wegen der Geldwäschevorschriften ohnehin beim Anbieter gespeichert.

Die Argumente der Gegner:innen

Auf dac8.org führt Bitcoin Austria eine ganze Reihe von Gründen gegen die Meldepflicht an. Die wichtigsten:

  • Erfassung ohne Verdacht: Gemeldet wird jede Person, die einen Anbieter nutzt, ganz unabhängig von einem Verdacht. Die Kampagne zieht den Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung, die der Verfassungsgerichtshof 2014 gekippt hat.
  • Gemeldet wird, was keine Steuer auslöst: Die Übertragung auf die eigene Wallet ist für sich genommen nicht steuerpflichtig. Der Verein vergleicht das damit, dass die Bank dem Finanzamt melden würde, wie viel Bargeld jemand abgehoben hat.
  • Zehn Jahre Speicherung: Anbieter müssen jede Jahresmeldung zehn Jahre aufbewahren, laut Gesetzesbegründung „aus Vereinfachungsgründen“. Für Bankkonten gelten fünf Jahre, Irland sieht bei Krypto-Anbietern sechs vor.
  • Österreich geht über die EU hinaus: Anbieter müssen die Meldedaten für alle Kund:innen aufbereiten, auch für jene, die nie gemeldet werden. Deutschland und die Niederlande verlangen das nur für tatsächlich gemeldete Personen.
  • Datenlecks als Gefahr: Die Kampagne verweist auf Leaks bei Coinbase, beim Wallet-Hersteller Ledger, beim französischen Krypto-Steuerdienst Waltio und bei der französischen Finanzverwaltung. Solche Daten könnten zu Ziellisten für Betrug, Erpressung und Überfälle werden. Laut der Seite wurden in der EU heuer bisher 45 Angriffe auf Krypto-Besitzer:innen bekannt, im ganzen Jahr 2025 waren es 29.

Daraus leitet Bitcoin Austria konkrete Forderungen ab: keine Finanzakte ohne Verdacht, keine Daten auf Vorrat, keine Meldung von Übertragungen auf die eigene Wallet, kürzere Speicherfristen und klar begrenzte Zugriffe auf die Daten.

Der Weg zum Höchstgericht

Formal richtet sich die Beschwerde gegen einen einzelnen Fall. Rechtsanwalt Oliver Völkel, Partner bei der Wiener Kanzlei CERHA HEMPEL, hat sie auf Initiative von Bitcoin Austria im Oktober eingebracht, und zwar als Kunde von Coinfinity. Er beanstandet bei der österreichischen Datenschutzbehörde, wie der Anbieter seine Daten für DAC8 verarbeitet. In der Sache geht es aber um das Gesetz dahinter, also um die Pflichten, die DAC8 und das Krypto-Meldepflichtgesetz allen Anbietern auferlegen. Für rechtliche Fragen zum Verfahren tritt Völkel auch als Ansprechpartner der Kampagne auf.

Der Umweg ist notwendig, weil man ein Gesetz direkt beim Verfassungsgerichtshof nur anfechten kann, wenn kein anderer zumutbarer Weg offensteht. Nach der Datenschutzbehörde folgen deshalb das Bundesverwaltungsgericht und dann der Verfassungsgerichtshof. Dieser könnte das Gesetz prüfen und die EU-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Die Meldepflicht gilt während des Verfahrens weiter. Wie lange es dauert, ist offen. Finanziert wird es über Spenden in Bitcoin oder per Überweisung.

„Wie viele Informationen darf der Staat vorsorglich sammeln lassen?“

Völkel selbst rechnet damit, dass die erste Instanz gegen ihn entscheidet. „Die DSB ist natürlich an die Gesetze gebunden. Wir rechnen deshalb damit, dass unsere Beschwerde abgewiesen wird“, sagt er gegenüber Trending Topics. Die Behörde könne aber weitere Erhebungen dazu anstellen, ob die Befürchtungen begründet sind. Danach folge der Weg über das Bundesverwaltungsgericht zum Verfassungsgerichtshof, „der dann auch die EU-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen kann“.

In der Sache stößt sich der Anwalt vor allem daran, dass Übertragungen auf die eigene Wallet gemeldet werden müssen. „Das ist so, als würde man Banken verpflichten, für jeden Kunden zu melden, wie viel Bargeld er im letzten Jahr behoben hat“, so Völkel. Bargeldbehebungen seien für sich genommen in aller Regel nicht steuerpflichtig, „genauso wie die Übertragung von Bitcoin und anderen Kryptowerten auf das eigene Wallet“. Die Meldepflicht habe damit einen Umfang, „den man wohl gesellschaftlich nicht mehr akzeptieren würde, ginge es nicht um Bitcoin und Krypto, sondern zum Beispiel um Bargeld“. Ob das Datensammeln zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung überhaupt erforderlich und verhältnismäßig sei, müsse geklärt werden.

Dazu kommt für ihn die Sicherheitsfrage. Selbstverwahrung sei ein grundlegender Bestandteil von Bitcoin, und wie beim Bargeld zu Hause könnten offengelegte Informationen über vermeintliche Bestände „Kriminellen bei der Auswahl von Opfern helfen“. Als Beleg nennt Völkel Frankreich, wo die Zunahme von Entführungen und gewaltsamen Erpressungen im Kryptobereich auch auf ein Datenleck bei einem Anbieter von Krypto-Steuersoftware zurückgeführt wird, sowie die von Ledger dokumentierten betrügerischen Briefe an Kund:innen. „Solche Daten werden also tatsächlich genutzt, um potentielle Opfer auszuwählen.“ Besonders ärgerlich sei, dass die gemeldeten Summen gar keinen aktuellen Vermögensstand belegen, weil bei wiederholten Ein- und Auszahlungen „dasselbe Geld“ mehrfach gezählt wird. „Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte behebt, kann trotzdem ins Visier geraten.“

Für Völkel geht es deshalb um mehr als um Krypto: „Wie viele Informationen darf der Staat vorsorglich sammeln lassen, und welche Risiken entstehen dadurch für uns und unsere Familien?“ Denkbar sei, dass eine künftige DAC-Richtlinie solche Sammelpflichten auf Bargeldbehebungen ausweitet.

Hinter dac8.org steht Bitcoin Austria, offiziell „Verein zur Förderung von Bitcoin in Österreich“. Der gemeinnützige Verein aus Wien wurde 2011 gegründet und bezeichnet sich als ältester Bitcoin-Verein Europas. Unterstützt wird die Kampagne von Coinfinity, das kürzlich mit Raimund Ortner einen neuen Geschäftsführer bekommen hat. Bemerkenswert dabei: Als Bitcoin-Broker ist Coinfinity selbst einer jener Anbieter, die nach DAC8 melden müssen. Neben der Klage ruft der Verein dazu auf, Abgeordneten zu schreiben, und stellt dafür einen fertigen Musterbrief bereit.

Vorbild Frankreich

Die Idee kommt aus Frankreich. Dort hat der Bitcoin-Broker Bull Bitcoin im Februar beim Conseil d’État beantragt, das Dekret aufzuheben, mit dem Frankreich DAC8 umsetzt. Seine Kampagne auf dac8.com hat die österreichische laut Bitcoin Austria angestoßen. Einen Erfolg gab es dort bisher nicht: Im September lehnte das Gericht es ab, das Dekret im Eilverfahren auszusetzen, über die Aufhebung selbst ist noch nicht entschieden. Bitcoin Austria will die Kampagne auch in andere EU-Länder tragen.

Ein Vorbild hat der Verein auch in Österreich. Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten fiel 2014, nachdem der Verein AKVorrat, heute epicenter.works, das Thema vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hatte. Dieser legte die Fragen dem EuGH vor, der die EU-Richtlinie für ungültig erklärte.

Steuergerechtigkeit als Gegenargument

Die EU und die Finanzverwaltung sehen DAC8 anders. Ziel der Richtlinie ist es, Steuerhinterziehung mit Kryptowerten zurückzudrängen, so wie es der automatische Austausch von Kontodaten schon bei klassischen Bankkonten tut. Die EU-Kommission rechnete laut dac8.org mit zusätzlichen Steuereinnahmen von bis zu 2,4 Milliarden Euro im Jahr.

Steuerberater:innen erwarten, dass die Meldungen Wirkung zeigen. Das Entdeckungsrisiko für bisher nicht deklarierte Krypto-Gewinne werde mit DAC8 „dramatisch ansteigen“, sagten die EY-Experten Christian Massoner und Christoph Finsterer im Interview mit Trending Topics. Meldet ein Anbieter hohe Bestände, für die in der Vergangenheit keine Einkünfte versteuert wurden, liege es nahe, dass das Finanzamt auch die Vergangenheit beleuchtet.

Dass der Staat Kontodaten automatisch austauschen darf, hat der Verfassungsgerichtshof bereits bestätigt, allerdings für Kontostand und Zinsen. Diese Daten berühren laut dem Gericht nicht den Kernbereich des Privatlebens. Ob das auch für die deutlich detaillierteren Krypto-Meldungen gilt, ist genau die Frage, die Bitcoin Austria nun klären lassen will.

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